Gemeindebus, Gehälter, Immobilien, Veranstaltungen, Unterstützung von Familien: Auch eine Kirchengemeinde muss verantwortlich mit Geld umgehen.
Einnahmen
Unsere Landeskirche unterstützt uns mit den Gehältern für die beiden jeweils halben hauptamtlichen Pfarrer aus der Kirchensteuer. Außerdem erhalten wir aus der Kirchensteuer ca. 80% unserer Haushaltsmittel als Zuweisung. Der Rest setzt sich aus dem Kirchgeld und aus Spenden zusammen.
Kirchensteuer
Eine Übersicht über die Verwendung der Kirchensteuer finden Sie auf der Seite der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern.
Automatische Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Übersteigen Kapitalerträge die Freibetragsgrenzen, so führen die Banken seit 2009 die Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab. Seit 2015 werden von dieser Abgeltungssteuer in Bayern die 8% Kirchensteuer ebenfalls automatisch abgeführt – vorher geschah dies mit der Steuererklärung und der Anlage KAP. Auf die Höhe der Steuern hat es keine Auswirkungen, weil sich die Kirchensteuer nach der Höhe der gesamten Einkünfte aus Arbeitslohn und Kapitalerträgen richtet – so wie bisher.
Man kann der automatischen Erfassung widersprechen, dazu werden hin und wieder Briefe von den Banken verschickt. Allerdings muss man dann in jedem Fall die Anlage KAP bei der Steuererklärung ausfüllen. Sonst ist dies nur bei Zinserträgen über den Freibetragsgrenzen der Fall. Aus unserer Sicht ist das Widersprechen nicht erforderlich.
Detaillierte Ausführungen finden Sie auf den Seiten der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern.
Kirchgeld
Mit dem allgemeinen Kirchgeld haben wir jedes Jahr die Möglichkeit, unsere Gemeinde vor Ort zu gestalten. Der Kirchenvorstand entscheidet dazu jedes Jahr, welchem Zweck das Kirchgeld zukommen soll. Hier einige Beispiele:
- für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- für Familien, die sich „nichts leisten können“
- für die Arbeit mit Senioren
- für das Kirchendach
- für das neue Gemeindehaus
- Für Aus- und Weiterbildungskurse von ehrenamtlichen Mitarbeitern, z.b. Jugendlichen
Weil in Bayern der Kirchensteuersatz mit 8% niedriger ist als in anderen Bundesländern gibt es einen Schlüssel, der sich an der Kirchensteuer anlehnt, und Gemeindeglieder mit geringem Einkommen brauchen nichts zu bezahlen. Allerdings ist das Kirchgeld auch eine gute Gelegenheit, die Aktivitäten der Kirchengemeinde Mainburg direkt zu unterstützen!
Weitergehende Infos zum allgemeinen und besonderen Kirchgeld finden Sie auf den Seiten der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern und direkt unter www.kirche-und-geld.de.
Vertrauensmann des Kirchenvorstands Juergen.Schwalme@elkb.de
Kirchenpfegerin Ursula Benoist